Unzulässige Beeinflussung durch Dritte

Unzulässige Beeinflussung ist ein rechtliches Konstrukt und wird durch die Gerichte in den jeweiligen Rechtsordnungen unterschiedlich definiert. Die Rolle der Mediziner ist es, das Gericht über die Anfälligkeit einer Person für unzulässige Einflussnahme aufzuklären. Es verbleibt jedoch dem Gericht endgültig festzustellen, ob eine unzulässige Beeinflussung auf den Willen einer Person vorliegt. Soweit das Gericht das Vorliegen einer solchen zum Zeitpunkt der Willensäußerung oder den Vollzug des Willens bejaht, hat dies die Unwirksamkeit des jeweiligen Rechtsgeschäfts zur Folge.

Um die Auffälligkeit einer Person für unzulässige Beeinflussung zu beurteilen, muss der Arzt die unterschiedlichen Risikofaktoren, die die Beeeinflussung begründen können, berücksichtigen. Unzulässige Beeinflussung tritt u.a. in den folgenden Situationen auf:

– Es liegt eine spezielle Beziehung vor, in welcher der Testierende einer anderen Person viel Vertrauen und Zuversicht entgegenbringt

– Es liegt eine Isolation vor, welche den freien Informationsfluss einschränkt und Platz für die subtile Verdrehung der Wahrheit schafft

– Es ist eine Anfälligkeit für Beeinflussung aufgrund mentaler Schwächen oder emotionaler Umstände gegeben

Die genannten Risikofaktoren können den Gutachtern helfen, die Wahrscheinlichkeit für ein Vorliegen von unzulässiger Beeinflussung zu diagnostizieren.