Testierfähigkeit – Geschäftsfähigkeit

Die Begriffe Geschäfts – und Testierfähigkeit sind voneinander abzugrenzen. Die Geschäftsfähigkeit ist ein Sonderfall der Handlungsfähigkeit. Es handelt sich dabei um die Fähigkeit, eine rechtlich bindende Willenserklärung abzugeben, zum Beispiel um Verträge zu schließen. Die Testierfähigkeit ist ein Unterfall der Geschäftsfähigkeit. Testierfähig ist jede volljährige Person, wenn sie nicht infolge einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen einer […..]
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