Testierfähigkeit – Altersdemenz

Ein Beispiel für das Vorliegen der Testierunfähigkeit bietet die Altersdemenz. Wer an Altersdemenz mittleren Grades leidet, mit zeitweiligen, vorübergehenden Wahnvorstellungen, Wahrnehmungen nicht vorhandener Personen, nicht erkennen der vertrauten Umgebung oder Phasen der Verwirrtheit oder der Orientierungslosigkeit, kann während dieses Zustandes nicht wirksam testieren.  

Testierfähigkeit – Demenzfassade

In vielen Verfahren wegen Testierunfähigkeit fällt immer wieder auf, dass die Erblasser in einer Form geschildert werden, als hätten sie noch richtig handeln können. Oftmals erklären Zeugen und auch nahe Angehörige, dass der Erblasser über Situationen Auskunft gibt bzw. bewertet, obwohl er gar nicht mehr in der Lage war, entsprechend der Situation zu handeln. Gerade bei der Altersdemenz kommt es […..]
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Testierfähigkeit – Demenz

Im Rahmen der Demenzerkrankung verlieren die Dementen oftmals die Fähigkeit, Pläne zu machen und Entscheidungen zu fällen. Wann diese Unfähigkeit eintritt, ist unterschiedlich. Bei manchen demenzkranken Patienten tritt sie schon am Anfang auf in der ersten Demenzphase, bei anderen erst in der zweiten Demenzphase. Weitere Tatbestände der Demenz sind die Beeinträchtigung der Bildung und Auswirkungen von Handlungszielen, das vorausschauende Denken, […..]
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Krankheitsbilder – Demenz

Die Testierfähigkeit kann durch diverse Krankheitsbilder beeinträchtigt werden. Eine der im Alter häufig auftretenden Krankheiten ist die Demenz. Bei der Demenz handelt es sich um eine Störung der Hirnfunktionen. Es sind verschiedene Schweregrade einer Demenz zu unterscheiden. Der Schweregrad wird häufig durch den sog. Mini-Mental-Status-Test bestimmt. Nach dem Tod des Erblasser ist es schwierig, den Grad seiner geistigen Beeinträchtigungen zu […..]
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