In vielen Verfahren wegen Testierunfähigkeit fällt immer wieder auf, dass die Erblasser in einer Form geschildert werden, als hätten sie noch richtig handeln können. Oftmals erklären Zeugen und auch nahe Angehörige, dass der Erblasser über Situationen Auskunft gibt bzw. bewertet, obwohl er gar nicht mehr in der Lage war, entsprechend der Situation zu handeln. Gerade bei der Altersdemenz kommt es […..]
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