Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen

Über die Hinzuziehung eines Sachverständigen entscheidet der Nachlassrichter nach seinem Ermessen. Er ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet. Die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit können jedoch nicht vom Gericht alleine beurteilt werden. Ohne einen Sachverständigen wird der Richter nicht von einer Testierfähigkeit ausgehen können. Häufig sind die Zeugenaussagen und andere Beweismittel nicht ausreichend um eine Testierunfähigkeit zu begründen. Je streitiger und komplizierter die […..]
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Voraussetzungen der Einholung eines Gutachtens

Die Einholung eines Sachverständigengutachtens durch das Gericht wird aus Richtersicht nicht in jedem Fall für erforderlich erachtet. In einem uns bekannten Fall sahen die Richter keinen Anlass, ein Gutachten eines psychiatrischen oder nervenfachärztlichen Sachverständigen einzuholen, da derjenige, der sich auf die Testierunfähigkeit des Erblassers im Prozess berufen hat, keine konkreten Anhaltspunkte für eine auffällige Verhaltensweise des Erblassers vorgetragen hat. Zumal […..]
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