Testierunfähigkeit: Qualitätskriterien für Gutachten

Im Rahmen eines Gutachtens müssen also folgende anerkannte Qualitätskriterien eingehalten werden: Kriterien für eine Anamnese: Sichtung der Fremdunterlagen, wesentliche eigenanamnestische Angaben, Beschwerdeschilderung, biographische Anamnese. Kriterien für Untersuchungsbefunde: Allgemeinstatus Bewertung von klinischen Untersuchungen Bewertung anhand von medizinisch-technischen Untersuchungen Kriterien für Diagnose: Vollständigkeit Schlüssigkeit Rangfolge Verschlüsselung nach geltenden Richtlinien Kriterien für Epikrise: Schlüssigkeit in der zusammenfassenden Darstellung der Anamnese, des Krankheitsverlaufs, aller […..]
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Testierfähigkeit – Gutachtensverwertung

Die wichtigste Grundlage für die Beurteilung der Testierfähigkeit bildet häufig das gerichtlich eingeholte Sachverständigengutachten. Das Sachverständigengutachten sollte sachlich umfassend, logisch und schlüssig sein und von dem richtig ermittelten Sachverhalt ausgehen. Insbesondere sollte das Gutachten ausführlich zu der Frage Stellung nehmen, ob die Testierfähigkeit im konkreten Fall bejaht oder verneint wird. Das Vorliegen bzw. Fehlen der Testierfähigkeit sollte nachvollziehbar und überzeugend […..]
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