Person des Sachverständigen

Die Auswahl des richtigen Sachverständigen für die Beurteilung der Frage der Testierfähigkeit ist besonders wichtig. Als Sachverständige kommen in medizinischer Hinsicht besonders Fachärzte für Psychiatrie oder Neurologie in Betracht. Wenn der Erblasser bereits zu Lebzeiten von einem solchen Fachmann begutachtet worden ist, etwa im Rahmen eines Betreuungsverfahrens, bietet sich eine erneute Beauftragung im Nachlassverfahren an. Da die Frage der Testierfähigkeit […..]
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