Testierfähigkeit – Gutachtensauftrag

Im Rahmen des Gutachtensauftrags prüft der Sachverständiger ausschließlich die Frage, ob der Erblasser wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung im Zeitpunkt der Testamentserrichtung in der Lage war, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Zunächst muss jedoch der Richter dem Sachverständigen mitteilen, von welchem Sachverhalt er überhaupt auszugehen hat […..]
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