Zeitpunkt der Beauftragung

Um die Frage, ob die Testierunfähigkeit vorliegt oder nicht, abschließend zu klären, sollte das Gericht in der Regel einen Sachverständigen beauftragen. Fraglich ist, zu welchem Zeitpunkt die Hinzuziehung eines Sachverständigen am besten erfolgen sollte. Häufig wird der Sachverständige erst ganz zum Schluss des Verfahrens nach Erhebung aller sonstigen Beweise beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Dies ist jedoch – aus unserer […..]
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