Testierfähigkeit – Hausarzt
Bei der Beurteilung der Frage, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Abfassung eines Testaments testierfähig war, kommt der Aussage des Hausarztes des Erblassers erhöhte Bedeutung zu.
(Datenbank des Kester-Häusler-Forschungsinstituts Urteil Nr. 3001)
Prof. Dr. Volker Thieler, Rechtsanwalt / Magdalena Gediga, Rechtsanwältin
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