Der Begriff der Geistesschwäche

Geistesschwäche im juristischen Sinne ist eine minderschwere Störung der Geistestätigkeit. In der Regel besteht diese dauerhaft. Geistesschwäche ist häufig bei einer geminderten Intelligenz bzw. einer Lernbehinderung anzunehmen und führt unter Umständen zur Testierunfähigkeit.