Neurologische Krankheitsbilder

Die freie Willensbildung kann durch eine Reihe von neurologischen Krankheitsbildern eingeschränkt werden, so dass Testierfähigkeit nicht mehr als gegeben angesehen werden kann. Es ist jedoch zu beachten, dass die Diagnose einer neurologischen Krankheit nicht automatisch zur Testierunfähigkeit führt. Vielmehr muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob Voraussetzungen einer freien Willensbildung zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung vorlagen. Diese Prüfung erfolgt anhand der […..]
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