Testierfähigkeit – Sachvortrag im Prozess

In Erbschaftsprozessen muss zum Thema Testierfähigkeit eine konkrete Aussage getroffen werden, um die Testierunfähigkeit darzulegen. Entscheidend ist die Verhaltensweise des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung. Im Prozess muss die Verhaltensweise des Erblassers derart auffällig dargestellt werden, dass ein Richter daraus einen Rückschluss auf die Testierunfähigkeit ziehen kann.