Undatiertes Testament

In einem uns bekannten Fall hat der Erblasser, ein von ihm eigenhändig geschriebenes, mit einem Datum versehenes und unterschriebenes Schriftsstück erst nachträglich durch Einfügung der Namen der Erben zu einem Testament ergänzt, ohne diese Ergänzung zu datieren. Nach einiger Zeit ist der Erblasser testierunfähig geworden. In einem solchen Fall geht die Rechtsprechung davon aus, dass wenn der Erblasser zu irgendeinem […..]
Weiterlesen >