Testierunfähigkeit nur bei Demenz?

Aus den uns vorliegenden Urteilen und den uns vorliegenden Schriftsätzen können wir
feststellen, dass oftmals ein gravierender Fehler darin liegt, dass die Bearbeiter von
Erbschleicherfällen oder Fällen, bei denen es um die Testierfähigkeit geht, glauben, dass nur
bei Vorliegen einer Demenz die Testierunfähigkeit nachgewiesen werden kann. Dies ist
falsch. Auch ohne Vorliegen einer Demenz können paranoide Zustandsbilder darauf
hinweisen, dass Wesensveränderungen vorlagen. Diese müssen oftmals von den Angehörigen
oder von denjenigen, die sich mit dem Erbschleicher- oder Testierfall befassen, wie ein Puzzle
zusammengetragen werden. Oftmals haben die Wesensveränderungen ihre Basis in den
Hirnkrankheiten und Schädigungen, die oft zu organischen Persönlichkeitsstörungen führen.