Behördenfehler bei Geschäfts- und Testierunfähigkeit

Viele Behörden schätzen die Geschäfts- und Testierfähigkeit von älteren Menschen falsch ein. Es kann dann zu gravierenden Fehlern kommen, beispielsweise wenn der Rechtspfleger am Nachlassgericht ein Testament aus der Hinteregung an eine testierunfähige Person herausgibt und das Testament durch die Rücknahme aus der Verwahrung ungültig wird. Auch erbrechtlich relevante Verträge werden vielfach falsch eingeschätzt, z. B. wenn eine ältere Person noch erhebliche Vermögenswerte in Lebensversicherungen oder Grabpflegeverträge investiert und hierüber gar nicht mehr entscheiden konnte.