Die Dauerhaftigkeit der Geschäfts- bzw. Testierunfähigkeit

In vielen Rechtsstreitigkeiten gibt es das Problem, dass unklar ist, ob die gesundheitliche Situation dauerhaft oder nur temporär zum Ausschluss der Geschäfts- bzw. Testierunfähigkeit führt. Es stellt sich dann immer ein Beweisproblem, denn derjenige, der sich auf Geschäfts- bzw. Testierunfähigkeit beruft, muss belegen, dass genau zum maßgeblichen Zeitpunkt eine solche vorgelegen hat. Probleme gibt es insbesondere bei folgenden Situation.

Situation 1: Alkoholabusus

Der erhöhte Alkoholkonsum bzw. die Alkoholabhängigkeit kann zum Ausschluss der Geschäfts- bzw. Testierunfähigkeit führen. Allerdings muss dann belegbar sein, dass das angegriffene Rechtsgeschäft zu einem Zeitpunkt erstellt worden ist, zu dem ein Alkoholabusus tatsächlich vorlag.

Situation 2: Medikamente

Ähnlich ist dies bei der Vergabe von Medikamente. Bestimmte Medikationen können eine Geschäfts- bzw. Testierunfähigkeit begründen. Allerdings muss dann konkret zu den Zeitpunkten der Medikamenteneinnahme durch die betroffene Person vorgetragen werden können.

Situation 3: bipolare Störung

Ein Problemfall liegt auch bei einer bipolaren Störung vor. Denn dort schwankt die betroffene Person zwischen depressiven und manischen Phasen und ist zwischendurch aber auch in gesunden Zuständen. Auch dann gibt es das oben dargestellte Beweisproblem.