Die Dokumentation von Testier(un)fähigkeit

Die gesundheitliche Situation der betroffenen Person wird im Erbfall posthum geprüft. Es kann deshalb sinnvoll sein, etwaige Defizite bzw. nicht bestehende Defizite zu Lebzeiten zu dokumentieren. Dies setzt beispielsweise die Auflistung von Zeugenaussagen voraus, wobei das Problem bestehen kann, dass solche Zeugen dann bei einer gerichtlichen Prüfung bereits verstorben sind. Eine weitere Möglichkeit ist, dass man eine Filmaufnahme von der späteren Erblasser-Person mit deren Einverständnis anfertigt.