Erbschleicher-Methoden und Testierfähigkeit

In zahlreichen Fällen gelingt es Erbschleichern, die Testierunfähigkeit von späteren Erblassern auszunutzen und sich als Erbe testamentarisch eintragen zu lassen. Es gibt dabei einige Methoden, wie sich Erbschleicher absichern, um den Vorwurf, der Erblasser wäre testierunfähig gewesen, abzuschmettern. Wenn eine solche Methode erkannt wird, sollte umso mehr die mögliche Testierunfähigkeit geprüft werden:

(1) Um den Vorwurf der Testierunfähigkeit zu vermeiden, wird immer häufiger ein Notar zur Testamentsbeurkundung hinzugezogen. Es gibt leider viele Notare, die hier zu schnell und ohne sorgfältige Prüfung beurkunden, den Testator im Pflegeheim oder Krankenhaus besuchen und es zulassen, dass der Notartermin und der Testamentsentwurf durch eine Drittperson organisiert wird.

(2) Ergänzend wird immer mehr darauf zurückgegriffen, dass die Testierfähigkeit durch ein ärztliches Attest bestätigt wird. Es sollte dann immer genau geprüft werden, wer den Arzt beauftragt hat und welche Qualifikation der Arzt hat bzw. wie sein Kontakt zum Testator war.

(3) Auch üblich ist das Hinzuziehen von Zeugen. Hier sollte dann untersucht werden, welche Rolle die Zeugen spielen, insbesondere ob es sich um Personen handelt, die dem begünstigten Erben nahe stehen.