Fehlende Gutachterqualifikation bei unterschiedlichen medizinischen Fragestellungen

Gerichte sind bei der Prüfung von Geschäfts- und Testierunfähigkeit weitergehend auf die Begutachtung durch medizinische Sachverständige angewiesen. Solche Sachverständige sind in der Regel im Bereich Psychiatrie und Neurologie tätig. Das Problem dabei ist, dass bei solchen Gutachten auch medizinische Fragestellungen auftreten, die die eigentlichen Fachbereiche nicht berühren, aber für die Prüfung von grundlegender Bedeutung sind. So stellen sich beispielsweise folgende Fragen:

Welche Auswirkungen haben bestimmte körperliche Erkrankungen?

Welche Auswirkungen hat die Einnahme bestimmter Medikamente?

Welche Auswirkungen hat die Einnahme von Alkohol und Drogen?

Diese Fragestellungen sind nach Einschätzung des Autors für die bestellten Sachverständigen nicht immer einfach zu beantworten.