Krankenunterlagen: Fehler bei der Amtsermittlung

Bereits mehrfach ist ein gravierender Fehler bei der Amtsermittlung aufgetreten. Das Nachlassgericht zieht bei der Prüfung der Testierfähigkeit auch Krankenunterlagen der Erblasser-Person bei und zwar in der Regel so, dass das jeweilige Krankenhaus angeschrieben und um Übersendung der Akte gebeten wird. Letztlich kann aber das Nachlassgericht überhaupt nicht nachvollziehen, ob diese Unterlagen vollständig sind. Ein typischer Fehler ist, dass übersehen wird, dass Krankenhäuser bestimmte Befunde nur im Computer gespeichert haben, die dann auch nicht mit versendet werden.