notarielles Testament trotz Testierunfähigkeit

In der Praxis beurkunden leider Notare immer wieder Testamente, obwohl die Erblasser gesundheitlich stark angeschlagen und testierunfähig sind. Dabei wäre es wünschenswert, dass Notare in solchen Fällen auf einer fachärztlichen Begutachtung der Testierfähigkeit vor der Beurkundung bestehen. Dies erfolgt meistens nicht. Vielmehr versuchen Notare häufig, durch eigene Fragen und kurze Gespräche die Testierfähigkeit zu prüfen. Da Notare aber medizinische Laien sind, ist dies untauglich. Dem Unterzeichner ist aktuell sogar ein Fall bekannt, in dem dem Notar ein fachärztliches Gutachten vor der Beurkundung vorlag, in dem klar die Testierunfähigkeit der späteren Erblasserin erklärt worden ist. Dennoch hat der Notar beurkundet.