Probleme bei Steuererklärungen

Ist der spätere Erblasser bei Erstellung seiner Steuererklärungen bereits geschäfts- bzw. testierunfähig, so ist diese Steuererklärung unwirksam. Dies gilt insbesondere für die Einkommensteuererklärung. Für den Miterben, der hiervon Kenntnis hat, besteht dann das Risiko, dass er bei einer nicht unverzüglichen Korrektur ein Steuerstrafverfahren riskiert.