Selbstverursachte „Geschäftsunfähigkeit“

Personen, die im Alltag überfordert sind, beispielsweise bei gesundheitlichen oder finanziellen Problemen, machen manchmal den Fehler, für sich selbst eine gesetzliche Betreuung zu beantragen. Sie hoffen auf eine Hilfe im Alltag. Tatsächlich kann es dann passieren, dass ein Sachverständiger dann deren Geschäftsfähigkeit prüft und z. B. wegen eines Fehlers im Gutachten die Geschäftsunfähigkeit feststellt. Dann ist die betroffene Person handlungsunfähig.