Testierfähigkeit – Beurteilung durch das Gericht

Im Rahmen der Erbschaftsprozesse, bei denen es sich um die Testierfähigkeit handelt, ist darauf hinzuweisen, dass selbst, wenn ein Gutachten zum Fall der Testierfähigkeit vorliegt, der Richter alleine entscheidet, ob die Testierfähigkeit gegeben ist oder nicht.

Es ist keinesfalls so, dass der Gutachter die Arbeit des Richters erledigt. In Erbschleicherprozessen ist es aber leider oft der Fall, dass Richter sich mental an dem Gutachten orientieren, ohne die Entscheidung auf Zeugenaussagen, die angeboten wurden oder Unterlagen zur Testierfähigkeit zu prüfen.

Vielfach fällt bei Erbschleicherprozessen auf, dass Richter sich nur an das Ergebnis der Sachverständigengutachten halten, ohne die oftmals konkret vorgelegten Tatsachen in die Entscheidung einfließen zu lassen.