Testierfähigkeit – Erbschleicherhinweise

Ein latenter Erbschleicherhinweis ist dann gegeben, wenn der Erblasser jahrelang oder wochenlang eine bestimmte Person als potentiellen Erben bezeichnet und diesem auch das Testament versprach und dann plötzlich – meist aus dem Pflegekreis oder Kreis der näheren Umgebung, eine dritte Person als Erbe eingesetzt wurde, die mit dem Erblasser letztendlich keine nähere Beziehung hatte.

Ab diesem Zeitpunkt sollte die Frage der Erbschleicherei besonders geprüft werden.

Personen, die nicht mehr testierfähig sind, sind für Erbschleicher besonders anfällig. Um Betroffene zu schützen, wird daher um dringende Hinweise gebeten.