Testierfähigkeit – Persönlichkeitsrecht

Das im Grundgesetz niedergelegte Persönlichkeitsrecht strahlt auch in das Recht der Testierfähigkeit ein. Letztendlich ist jedes Testament – wenn es wie eines wirksam ist und ohne Beeinflussung von dritten Personen zustande kam – ein Ausdruck der Persönlichkeitsstruktur des Erblassers.

In der Praxis kennt man Fälle, bei denen die Erblasser durch Testamente Angehörige bestrafen wollen und für andere Menschen etwas Gutes tun wollen, sei es durch weitere Unterstützung usw. Man sollte daher genau auf die Persönlichkeitsstruktur des Erblassers abstellen,die auch von Gutachtern bestätigt werden sollte, weil gerade völlig absurde Testamente, die total der Persönlichkeitsstruktur des Erblassers widersprechen, meist Hinweise auf Einflussnahme von Dritter bzw. von Erbschleichern sind.