Testierfähigkeit und Auslandsbezug

In Deutschland ist man bei gesundheitlichen Einschränkungen und ggf. einer eingesetzten gesetzlichen Betreuung nicht automatisch geschäfts- bzw. testierunfähig. Anders ist dies in einigen Ländern. Dort führt eine gerichtlich angeordnete Vormundschaft automatisch dazu, dass eine Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit ausgeschlossen ist. Ist man mit einem Erbfall mit Auslandsbezug und einer solchen Situation konfrontiert, muss man sich detailliert mit der dortigen Rechtslage auseinandersetzen.