Testierfähigkeit und Testamentserstellung

In der Beratung zu einer Testamentsgestaltung wird insbesondere ein Problem meist zu selten beachtet und zwar das Problem, dass einer von zwei Eheleuten nicht mehr testierfähig ist. Die Beratung wird dann manchmal so durchgeführt, dass immer nur der gesunde Ehegatte sich beraten lässt und dann im Anschluss zuhause mit dem testierunfähigen Ehegatten ein (unwirksames) Ehegattentestament erstellt. Hieraus folgt dann im Erbfall erhebliche Rechtsunsicherheit.