Testierfähigkeit – Unsere Empfehlung

Es ist aus unserer Sicht den Erblassern als auch den Erben dringend geraten, sich vor dem Vorwand der Testierunfähigkeit abzusichern. Wer also sicher gehen will, dass das Argument der Testierunfähigkeit nicht relevant werden kann, sollte sich vor der Errichtung eines Testaments seine Testierfähigkeit von einem Arzt durch ein Attest bestätigen lassen. Denn wird die Testierfähigkeit später angezweifelt und können beachtliche Bedenken hiergegen vorgebracht werden, wird die Testierfähigkeit des Erblassers von dem Nachlaßgericht geprüft werden. Liegt dann bereits ein Attest vor, dürfte die Frage der Testierfähigkeit schnell zugunsten des Erblassers entschieden werden. Somit können langwierige Streitigkeiten erfolgreich vermieden werden.