Testierfähigkeit: wie sorgt man vor?

In der Praxis gibt es viele Fälle, in denen nahe Angehörige sehen, dass der spätere Erblasser zu keiner freien Willensbildung mehr fähig ist und die Situation droht, dass der Erblasser von dritter Seite noch hin zu einem neuen Testament gedrängt wird. Ein solches Testament kann zu Lebzeiten (noch) nicht angegriffen werden. Vielmehr muss dies dann im Erbfall geschehen. Tatsächlich wäre es aber ein Fehler von Seiten der nahen Angehörigen, wenn bis zu dem Erbfall nichts unternommen wird. Es gibt mehrere Schritte, die in Vorbereitung auf den späteren Erbstreit umd das Testament bereits zu Lebzeiten durchgeführt werden müssen. Tritt eine solche Situation auf, sollten Betroffene sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.