Testierfähigkeitsprüfung ohne Sachverständigen

In mehreren Verfahren gibt es das Problem, dass das Gericht die medizinische Fragestellung der Testierfähigkeit nicht durch einen Gutachter prüfen lässt. Dies ist häufig fehlerhaft. Hierzu verwendet das Gericht meistens das Argument, dass derjenige, der die Testierunfähigkeit behauptet, keine ausreichenden Tatsachen für eine Prüfung dieses Zustandes vorträgt. Dieses Problem der sog. fehlenden Schlüssigkeit ist eine Fragestellung, die das Gericht grundsätzlich selbst entscheiden darf. Durch diese „Hintertür“ vermeiden Gerichte dann eine umfangreiche, zeitaufwändige Beweisaufnahme.