Testierunfähigkeit und Suizid

Wenn ein Erbfall dadurch eintritt, dass sich der Erblasser suizidiert, so stellt sich vielfach automatisch die Frage nach einer Testierunfähigkeit, wenn erst kurz zuvor ein Testament errichtet worden ist. In solchen Fällen muss sorgfältig abgewogen werden, ob der Suizid mit der allgemeinen gesundheitlichen Situation zusammenhängt und ob es Hinweise auf eine Testierunfähigkeit daneben gibt.