Testierunfähigkeit: Wie muss ein Gericht prüfen?

Wenn es gelingt, ein Sachverständigengutachten bei Gericht zur Frage der Testierunfähigkeit einzuholen, besteht dennoch die Gefahr, dass das Gericht das Gutachten nicht zutreffend verwertet. Dies liegt zumeist daran, dass ein solches Gutachten von Juristen inhaltlich nur in Teilen nachvollzogen werden kann und viele Gerichte die Aussagen des Gutachters einfach übernehmen. Folgende Schritte müssen bei einer zutreffenden Gutachtenüberprüfung eingehalten werden:

Es ist auf den sachlichen Gehalt und die logische Schlüssigkeit zu überprüfen (1),

Es muss klarstellt werden, ob der Gutachter die richtigen Anknüpfungstatsachen zugrunde legt (2),

Es muss nachvollzogen werden, ob der Gutachter den zutreffenden Begriff der Testierunfähigkeit verwendet (3).

Wir weisen auf die Rechtsprechung BayObLG in FamRZ 2002, 1066, OLG Celle in FamRZ 2007, 417 hin.

In Fällen, in denen ein Sachverständigengutachten erstellt wurde, ist es empfehlenswert, dass das Gutachten inhaltlich durch einen privaten Gutachter und Rechtsexperten überprüft wird. Wir sprechen hierzu auf Anfrage Empfehlungen aus. Nur so ist gewährleistet, dass ein Gutachten zutreffend Verwendung findet.