Testierunfähigkeit

Testierunfähig ist derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und frei von Einflüssen Dritter zu handeln.

(Datenbank des Kester-Häusler-Forschungsinstituts, Urteil Nr. 3005)