Umstände der Testamentserrichtung

Ein Problem im Rahmen der Willensbildung bei der Errichtung eines Testaments kann sich auch aus dem konkreten äußeren Umständen ergeben. Im Einzelfall kann dies auch mit einer fehlenden Testierfähigkeit zusammenhängen. Hierzu hat das OLG Hamm in einem Beschluss vom 27.11.2015 zum AZ 10 W 153/15 ausgeführt, dass ein Testierwille bei Verwendung von butterbrotpapierartigem Pergament fehlen würde.