Zweifache Prüfung von Geschäftsunfähigkeit bzw. Testierunfähigkeit

Bei letztwilligen Verfügungen von Todes wegen sind drei Hauptformen zu unterscheiden und zwar:

(1) einseitiges Testament
(2) Ehegattentestament
(3) notarieller Erbvertrag

Bei einem Ehegattentestament oder einem notariellen Erbvertrag sind mindestens zwei Personen beteiligt. Das hat zur Folge, dass beide Personen geschäfts- bzw. testierfähig sein müssen. Diese Anforderung ist also zweifach zu prüfen.