Testierfähigkeit und Medikamente

Viele geistige Erkrankungen können die Testierfähigkeit einer Person beeinträchtigen. Umgekehrt können viele solcher Erkrankungen aber durch Medikamente so behandelt werden, dass eine freie Willensbildung wieder möglich ist und damit keine Testierunfähigkeit besteht. In Rechtsstreitigkeiten stellt sich deshalb häufig die Frage, ob, wann und in welcher Menge der Erblasser bei einer vorliegenden geistigen Erkrankung solche Medikamente eingenommen hat.  

Testierfähigkeitsprüfung ohne Sachverständigen

In mehreren Verfahren gibt es das Problem, dass das Gericht die medizinische Fragestellung der Testierfähigkeit nicht durch einen Gutachter prüfen lässt. Dies ist häufig fehlerhaft. Hierzu verwendet das Gericht meistens das Argument, dass derjenige, der die Testierunfähigkeit behauptet, keine ausreichenden Tatsachen für eine Prüfung dieses Zustandes vorträgt. Dieses Problem der sog. fehlenden Schlüssigkeit ist eine Fragestellung, die das Gericht grundsätzlich […..]
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Testierfähigkeit und Auslandsbezug

In Deutschland ist man bei gesundheitlichen Einschränkungen und ggf. einer eingesetzten gesetzlichen Betreuung nicht automatisch geschäfts- bzw. testierunfähig. Anders ist dies in einigen Ländern. Dort führt eine gerichtlich angeordnete Vormundschaft automatisch dazu, dass eine Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit ausgeschlossen ist. Ist man mit einem Erbfall mit Auslandsbezug und einer solchen Situation konfrontiert, muss man sich detailliert mit der dortigen Rechtslage auseinandersetzen. […..]
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Testierunfähigkeit und Krankenhausaufenthalte

In vielen Erbstreitigkeiten können Betroffene überhaupt nicht verstehen, wie ein Testament noch rechtswirksam zustande gekommen sein soll. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Situation, dass der Erblasser das Testament während eines Krankenhausaufenthalts schreibt oder einen Notar hierzu einbestellt. Tatsächlich ist es so, dass solche Testamente unwirksam sein können. Dies ist aber abhängig vom konkreten Gesundheitszustand des Erblassers.  

Testierunfähigkeit bei schwankenden Gesundheitsbeeinträchtigungen

Die Prüfung der Testierunfähigkeit ist besonders dann schwierig, wenn es um Gesundheitsbeeinträchtigungen geht, die nicht konstant sind, sondern einer Schwankung unterliegen. In einer solchen Situation besteht für denjenigen, der sich auf Testierunfähigkeit beruft, das Risiko, dass er zum streitigen Zeitpunkt (der Testamentserrichtung) nicht nachvollziehbar beweisen kann, dass die Beeinträchtigung genau dann vorlag. Beispiele hierfür sind: – Wahnhafte Vorstellungen, die fluktuieren, […..]
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Umgehen der Testierunfähigkeit über eine Vorsorgevollmacht

Es gibt Fälle, in denen einem bereits testierunfähigen Menschen erbrechtliche Erklärungen abgerungen werden sollen. Ein Beispiel aus der Praxis des Autors ist, dass ältere Eheleute von einem Kind dazu gedrängt wurden, Pflichtteilsverzichtserklärungen notariell abzugeben. Es ist dabei ein Fall bekannt, in dem der Ehemann bereits gesundheitlich so angeschlagen war, dass er keine Erklärung mehr abgeben konnte. Das Kind hat dann […..]
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Fehler bei der Prüfung der Testierfähigkeit durch das Nachlassgericht

Häufig ist das zuständige Amtsgericht als Nachlassgericht dazu berufen, die Testierfähigkeit in einem Erbscheinverfahren oder einem Verfahren zur Ausstellung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses zu prüfen. Vielfach erfolgt diese Prüfung aber nicht derart sorgfältig, dass die Testierfähigkeit richtig und vollständig begutachtet wird. Ein typischer Fehler ist, dass das Nachlassgericht insbesondere die behandelnden Ärzte schriftlich mit einem Fragebogen kontaktiert und dies dann als Informationsgewinnung […..]
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Testierunfähigkeit auch bei körperlichen Erkrankungen

Generell gilt die Aussage, dass eine Testierunfähigkeit eine geistige Erkrankung voraussetzt, § 2229 Abs.4 BGB. Allerdings gibt es auch körperliche Erkrankungen, die zu einer Testierunfähigkeit führen können und zwar deshalb, weil sie sich auf die Funktionsweise des Gehirns und damit der geistigen Leistungsfähigkeit auswirken. Ein wichtiges Beispiel ist die sog. hepathische Enzephalopatie, die bei einer Leberzirrhose oder einem Leberkarzinom auftreten […..]
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Überprüfung von gerichtlichen Sachverständigengutachten

Ein zentraler Punkt in Gerichtsverfahren tritt ein, wenn das gerichtliche Sachverständigengutachten zur Geschäfts- oder Testierfähigkeit übermittelt wird. In dieser Phase können viele Fehler gemacht werden. Wir empfehlen hier, dass eine gesonderte rechtliche Beratung dahingehend stattfindet, wie mit diesem Sachverständigengutachten umgegangen wird. Denn es gibt sehr viele Fälle, bei denen der Prozess deshalb verloren wird, weil an dieser Stelle nicht alle […..]
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Laien vor dem Nachlassgericht bei Testierunfähigkeit

Im Nachlassverfahren ist es grundsätzlich nicht erforderlich, dass sich ein Beteiligter durch einen Rechtsanwalt vertreten lässt. Es gibt deshalb viele Fälle, in denen juristische Laien selbst tätig werden, z. B. aus Kostengründen oder weil sie überzeugt sind, dass sie die erforderlichen Anträge und den Sachvortrag selbst leisten können. Gerade wenn es aber um die Prüfung der Testierunfähigkeit geht, ist ein […..]
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