In vielen Verfahren wegen Testierunfähigkeit fällt immer wieder auf, dass die Erblasser in einer Form geschildert werden, als hätten sie noch richtig handeln können. Oftmals erklären Zeugen und auch nahe Angehörige, dass der Erblasser über Situationen Auskunft gibt bzw. bewertet, obwohl er gar nicht mehr in der Lage war, entsprechend der Situation zu handeln.
Gerade bei der Altersdemenz kommt es immer wieder vor, dass die äußere Fassade den tatsächlichen Abbau des Geistes verdeckt und Demenzkranke und alte Menschen diese Erscheinungen überspielen.
Oftmals werden auch Richter und Sachverständige in die falsche Richtung geleitet, weil Zeugen von guten Langzeitgedächtnissen des Erblassers sprechen.
Vielfach hört man allerdings von den Langzeitgedächtnissen der Erblasser, selbst wenn sie nicht mehr völlig intakt sind. Dies hat nichts mit der tatsächlichen und rechtlichen Situation zu tun, wenn der geistige Abbau schon so weit fortgeschritten ist, dass der Erblasser den Inhalt des Testaments überhaupt nicht mehr erkennen konnte.