Ist der Testierende chronisch alkoholkrank oder tablettenabhängig, wird seine Testierfähigkeit erst dann ausgeschlossen sein, wenn dieses Krankheitsbild das Stadium einer Geisteskrankheit erreicht hat.
Ist der Testierende chronisch alkoholkrank oder tablettenabhängig, wird seine Testierfähigkeit erst dann ausgeschlossen sein, wenn dieses Krankheitsbild das Stadium einer Geisteskrankheit erreicht hat.