Im Rahmen eines Gutachtens müssen also folgende anerkannte Qualitätskriterien eingehalten werden:
Kriterien für eine Anamnese:
Sichtung der Fremdunterlagen,
wesentliche eigenanamnestische Angaben,
Beschwerdeschilderung,
biographische Anamnese.
Kriterien für Untersuchungsbefunde:
Allgemeinstatus
Bewertung von klinischen Untersuchungen
Bewertung anhand von medizinisch-technischen Untersuchungen
Kriterien für Diagnose:
Vollständigkeit
Schlüssigkeit
Rangfolge
Verschlüsselung nach geltenden Richtlinien
Kriterien für Epikrise:
Schlüssigkeit in der zusammenfassenden Darstellung der Anamnese, des Krankheitsverlaufs, aller Befunde und der Diagnose,
Erörterung von Widersprüchlichkeiten,
Darstellung von Problemen im Rahmen der Begutachtung,
ausreichende Ergebnisdarstellung.
Diese einzelnen Positionen sind bei einer Bewertung eines Sachverständigengutachtens in diesem Bereich erheblich.