Die Auswahl des richtigen Sachverständigen für die Beurteilung der Frage der Testierfähigkeit ist besonders wichtig. Als Sachverständige kommen in medizinischer Hinsicht besonders Fachärzte für Psychiatrie oder Neurologie in Betracht. Wenn der Erblasser bereits zu Lebzeiten von einem solchen Fachmann begutachtet worden ist, etwa im Rahmen eines Betreuungsverfahrens, bietet sich eine erneute Beauftragung im Nachlassverfahren an. Da die Frage der Testierfähigkeit aber auch eine juristische Frage ist, kann auch ein Rechtsanwalt nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen eine entsprechende Stellungnahme abgeben.
Viele Gutachter erstellen Gutachten, in welchen sie seitenlang lediglich die Akten wiedergeben, ohne den Fall abschließend zu beurteilen. Auch hochtheoretischen Ausführungen, die gar nicht zum konkreten Fall passen, sollten kritisch betrachtet werden.
Das Kester-Häusler-Forschungsinstitut für Testierfähigkeit verfügt über langjährige und umfangreiche Praxiserfahrungen auf diesem Gebiet der Testierfähigkeit und vermittelt Ihnen gerne einen kompetenten Sachverständigen.