Testierfähigkeit – Gutachtensauftrag

Im Rahmen des Gutachtensauftrags prüft der Sachverständiger ausschließlich die Frage, ob der Erblasser wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung im Zeitpunkt der Testamentserrichtung in der Lage war, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.

Zunächst muss jedoch der Richter dem Sachverständigen mitteilen, von welchem Sachverhalt er überhaupt auszugehen hat und ihm die sog. Anknüpfungstatsachen, die das Gericht bereits ermittelt hat, mitteilen. Dies gilt z. B. für die Frage, ob ein bestimmter Zeuge glaubwürdig ist. Es ist die Aufgabe des Gerichts, den richtigen Sachverhalt zu ermitteln.

Falls das Gericht die Sachverhaltsermittlung dem Sachverständigen überlässt, besteht die Gefahr, dass der Sachverständige die Rolle des Richters annimmt. Dies stellt eine unzulässige Überschreitung seiner Kompetenzen dar.