Um die Frage, ob die Testierunfähigkeit vorliegt oder nicht, abschließend zu klären, sollte das Gericht in der Regel einen Sachverständigen beauftragen. Fraglich ist, zu welchem Zeitpunkt die Hinzuziehung eines Sachverständigen am besten erfolgen sollte.
Häufig wird der Sachverständige erst ganz zum Schluss des Verfahrens nach Erhebung aller sonstigen Beweise beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Dies ist jedoch – aus unserer Sicht – zu spät. Vielmehr sollte der Gutachter bereits zur Anhörung der Beteiligten und Vernehmung der Zeugen hinzugezogen werden, um sich einen vollständigen Gesamteindruck von der Sachlage zu verschaffen.
Es ist auch – aus unserer Sicht – ratsam, zusätzlich einen Privatgutachter zu beauftragen, um den Sachverhalt vollständig zu ermitteln. Das Forschungsinstitut für Testierfähigkeit vermittelt Ihnen gerne einen kompetenten Gutachter.