Wir helfen Ihnen bei der Gutachterauswahl!
Hierzu gibt es unterschiedliche Varianten:
Variante 1 betrifft den Fall, dass ein Gutachten als Privatgutachten zu erstellen ist, beispielsweise um eine wirksame Vorsorgevollmacht oder ein Testament zu erstellen oder umgekehrt eine Geschäfts- bzw. Testierunfähigkeit darlegen zu können.
Variante 2 betrifft die Situation, in der ein gerichtlich bestellter Sachverständiger und seine Qualifiaktion geprüft werden soll.
In beiden Varianten sind wir bei der Gutachterauszahl behilflich, da wir bereits zahlreiche Gutachter in ihrer Tätigkeitspraxis kennen und deren Tätigkeit anhand einer Kriterienliste gut beurteilen können.