Insbesondere bei Alterserkrankungen tritt Testierunfähigkeit in einem schleichenden Prozess ein. Dann ist es notwendig, dass bestimmte Regelungen zeitnah getroffen werden, die mit Testier- und Geschäftsfähigkeit zusammenhangen und zwar insbesondere:
– Testament oder Erbvertrag,
– Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung,
– Sorgerechtsverfügung bei minderjährigen Kindern,
– Gesellschaftsvertragliche Regelungen,
– lebzeitige Nachfolgeregelungen.
Dies ist nicht schon dann notwendig, wenn eine konkrete Erkrankung vorliegt, sondern wenn bereits leichte Alterseinschränkungen bestehen, wie z. B. Vergesslichkeit, Antriebslosigkeit oder körperliche Gebrechen.