Eine Reihe von Medikamenten kann zu Beeinträchtigungen der freien Willenbildung führen und damit die Testierfähigkeit beeinträchtigen.
Insbesondere folgende Medikamente wirken sich auf die freie Willensbildung aus:
– Opiate (starke Schmerzmittel)
– Antidepressiva
– Neuroleptika
– Benzodiazepine (Erinnerungsvermögen)
Allein die Behauptung im Prozess, der Erblasser habe starke Medikamente eingenommen, reicht nicht aus, um konkrete Zweifel an der Testierfähigkeit zu begründen. Viemehr ist konkreter Nachweis einer Beeinträchtigung der freien Willenbildung notwendig. Diese Fragen können im Einzelfall mit einem Testierfähigkeitsgutachten geklärt werden. Wir vermitteln Ihnen entsprechende Gutachter.
(Datenbank des Kester-Häusler-Forschungsinstituts, Urteil Nr. 3011)