Bei der Prüfung der Testierfähigkeit sind die Gerichte auf die Aussagen der Hausärzte angewiesen. Hierbei gibt es mehrere Probleme, die meistens übersehen werden:
Problem 1: Hausärzte sind selbst „betriebsblind“, da sie den Erblasser meistens über einen langen Zeitraum kennen und dann nicht mehr neutral einschätzen können.
Problem 2: Viele Hausärzte halten dem vormaligen Patienten die „Treue“ und scheuen sich, ein zu schlechtes Krankheitsbild darzustellen.
Problem 3: Manchmal wissen Hausärzte auch nicht, dass sie bei Gericht vollständig aussagen müssen. Vielfach wird unzutreffend die ärztliche Schweigepflicht rekurriert und es erfolgt keine oder nur eine sehr rudimentäre Aussage.
Problem 4: Es gibt auch die Gefahr, dass Hausärzte nicht zutreffend aussagen, z. B. weil sie den Vorwurf einer Fehlbehandlung befürchten.