Anhaltspunkte für eine Testierunfähigkeit können sich zum einen aus den Aussagen der Angehörigen oder anderer Kontaktpersonen und zum anderen aus ärztlichen Unterlagen und Befunden ergeben. Es ist zu erforschen, ob sich durch Zeugenaussagen nachweisbare und eindeutige Hinweise auf Einschränkungen im Alltagslebens des Erblassers finden lassen. Beispiele dafür sind Probleme bei der Essenzubereitung, Körperhygiene, Erkennen von Personen, Zurechtfinden in fremder Umgebung, sowie die Störung der intellektuellen Fähigkeiten wie Vergesslichkeit, Wesensänderung, sozialer Rückzug, räumliche Desorientierung usw.
(Datenbank des Kester-Häusler-Forschungsinstituts, Urteil Nr. 3004)