Viele Betroffene wählen in Situationen, in denen die Testierunfähigkeit diskussionswürdig ist, einen zumeist falschen Ausgangspunkt und versuchen, ein nachteiliges Testament anzufechten. Zwar ist eine solche Anfechtung grundsätzlich auch möglich, allerdings sind die Erfolgsaussichten einer solchen Anfechtungserklärung häufig eingeschränkt. Es sollte deshalb genau abgewogen werden, welcher Weg gewählt wird.